Einsatzbedingungen Zeppelin Drucken E-Mail

Für den Einsatz von frei fliegenden, ferngesteuerten Zeppelinen gelten folgende Einsatzbedingungen, die Vertragsbestandteil sind:

  • Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen (ausgenommen Luftaufsicht und Flugsicherung)
  • Der Auftraggeber hat ein geeignetes behelfsmäßiges Fluggelände (Auf- und Abbau, Start und Landung) bereitzustellen und zu sichern. An diesem Gelände ist sofern technisch möglich ein Stromanschluß mit 230V bereitzustellen. Falls ein Stromanschluß nicht bereitgestellt werden kann, muss ein Aggregat gestellt oder bei uns gemietet werden.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen muss seitens des Auftraggebers eine geeignete Möglichkeit bereitgestellt werden das gesamte Equipment beschädigungs- und diebstahlsicher verschlossen unterzubringen. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Verlust. Die Heliumfüllung ist im Preis inbegriffen, muss aber Helium zwischendurch oder abends abgelassen werden und das Luftschiff neu befüllt oder aus anderen Gründen als Luftdruck- und Temperaturschwankungen nachbefüllt werden, stellen wir die Befüllung zusätzlich zur Tagespauschale in Rechnung.
  • Unsere Luftschiffe sind haftpflichtversichert. Für alle weitergehenden Ansprüche haftet der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von diesen frei.
  • Der Pilot ist ausschließlich dem Auftragnehmer weisungsgebunden und trägt die alleinige Entscheidungsgewalt über Aufstieg und Abbruch sowie Durchführbarkeit von Flugmanövern aufgrund Bedingungen die sich aus Wetter, örtlichen Gegebenheiten und Luftfahrtsicherheit ergeben
    • Kann der Einsatz aufgrund Wettervorhesage oder aus nicht vom Auftragnehmer verschuldeten Gründen ohne Anreise abgesagt werden, wird nur eine Ausfallpauschale für das blockierte Personal fällig
    • Kann mit Anreise nicht gestartet werden oder muss der Flug abgebrochen werden, ist der volle Preis fällig. Am Vorabend nach Erscheinen des Flugwetterberichtes muss seitens des Auftraggebers ein Entscheidungsträger telefonisch erreichbar sein.
  • Die Steuerung eines Luftschiffes erfordert höchste Konzentration. Unsere Piloten unterliegen der verbindlichen Dienstanweisung pro Stunde Flugzeit 15 Minuten Ruhepause einzuhalten (45 Minuten Nettoflugzeit). Bei erforderlichem Non-Stop-Flug ist daher ein zweiter Pilot erforderlich, der zusätzlich bezahlt werden muss.
  • Bei Einsätzen die Flugmanöver erfordern bei denen der Pilot die Sichtverbindung zum Luftschiff verliert ist ein Übergabeflug erforderlich, dieser setzt zwingend einen kostenpflichtigen zweiten Piloten voraus.
  • Unsere Piloten fliegen regulär bei niederschlagsfreiem Wetter bis 4 kn. Gradientwind in Abhängighkeit von lokaler Thermik, Windabrissen, Scher- und Fallwinden, Land- und Seewinden sowie Stadt- und Oberflächenwinden an der Einsatzörtlichkeit, darüber hinaus muss bei der gegebenen Gefahrenlage für Menschen vor Ort entschieden werden welche Manöver durchführbar sind. Zu starke Winboen dürfen nicht auftreten. Die örtlich zuständige Luftaufsicht oder die Flugsicherung können in der einzuholenden Genehmigung u.a. Auflagen hinsichtlich Witterungsbedingen und Windgeschwindigkeit machen. Bindend sind die offiziellen Flugwetterberichte in Verbindung mit lokalen Anemometermessungen.